Hinweis: Informationen in unserem Internet-Angebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.
Stand: Juni 2020
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
§ 3 Überlassene Unterlagen
§ 4 Preise und Zahlung
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
§ 6 Lieferzeit
§ 7 Gefahrübergang bei Lieferung
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
§ 10 Sonstiges
Kurze und informative Fragen und Antworten finden Sie hier in unserem Tool. Sollten Sie eine Frage zu einem anderen Benefit haben oder sollte eine Ihrer Fragen nicht dabei sein, senden Sie uns gerne eine persönliche Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir sind für alles offen und freuen uns über Ihr Interesse an unseren Angebot.
Nein, wir bieten unsere Dienstleistung bereits ab einem Fahrzeug an.
Vertragsnehmer ist immer der Arbeitgeber. Im Innenverhältnis wird ein durch BENPRO zur Verfügung gestellter Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geschlossen.
Die Leasingverträge werden auf 24 oder 36 Monate geschlossen.
Das Fahrzeug wird kostenlos abgeholt und auf Wunsch wird ein neues Fahrzeug gleichzeitig mitgebracht.
Enthalten sind Leasingrate, ggf. MwSt., Überführung und Zulassung, Reparatur und Verschleiß (Inspektionen) und eine All-Risk-Kfz-Versicherung.
Nein. Die Fahrzeuge können frei konfiguriert werden und sind fabrikneu.
Das wird zu Beginn mit dem Abschluss des Leasingvertrags geregelt. Die jährliche Fahrleistung kann von Ihnen entsprechend Ihres tatsächlichen Bedarfs vorgegeben werden und hat Einfluss auf die monatliche Rate.
Neben den Beschäftigten selbst dürfen Familienmitglieder und Lebenspartner mit gültiger Fahrberechtigung das Fahrzeug fahren.